Konsensus 2005 Thema Hallux Valgus
Konsensus der Klausurtagung der öst. Gesellschaft für Fusschirurgie zu unterschiedlichen Fragestellungen.
Thema Hallux Valgus
Konsensus der Klausurtagung der öst. Gesellschaft für Fusschirurgie zu unterschiedlichen Fragestellungen.
Jeder Eingriff verschlechtert das Bewegungsausmaß im Großzehengrundgelenk, daher sollte die dorsale Extionsfähigkeit praeoperativ ausreichend für den Abrollvorgang mit gewünschter Absatzhöhe sein. Frühe Rehabilitation durch passive und aktive Bewegungstherapie wird daher empfohlen. Eine Kontraindikation einer kapitalen oder subkapitalen Osteotomie ist nur dann gegeben, wenn eine artikuläre Symptomatik besteht.
Als absolute Kontraindikationen für distale Osteotomien muss die ausgeprägte TMT – 1- Instabilität mit Extensionsstellung des MT 1 angesehen werden. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Intermetatarsalwinkelfehlstellung von mehr als 20° durch eine distale Osteotomie Behandlung finden. Weichteileingriffe können diese Korrekturgrenzen individuell bei passiv reduzierbarem IMT-Winkel noch erweitern.
Die Weichteiltechnik (lateraler Release) sollte schrittweise erfolgen. Beginnend mit einer queren lateralen Incision auf Höhe des MTP 1 Gelenkspaltes von dorsal nach plantar, gefolgt von einer längsverklaufenden Incision dorsal des lateralen Sesambeines unter Erhaltung des Ligamentum metatarseum transversum profundum. Das laterale Seitenband und das laterale Sesamoidalband sollten ebenfalls durchtrennt werden. Wenn eine Korrektur der Fehlstellung passiv gewaltarm bis in den 20° Varus erreicht werden kann, sollte auf die Adduktor hallucis Abtrennnung verzichtet werden. Der Zugang kann von einem singulären oder einer Doppelhautincision erfolgen. Die mediale Raffung sollte den korrigierten Zustand halten, eine darüber hinaus gehende Korrektur kann infolge das Bewegungsausmaß im MTP 1 Gelenk herabsetzen.
Nach Operationen eines Hallux valgus empfielt sich je nach Verfahren eine 4-6 wöchige Versorgung im Hallux valgus Nachbehandlungsschuh. Je nach Schwelllneigung wird eine Kompressionsversorgung empfohlen, die bis zu 4 Monate erforderlich sein kann. Eine postoperative Modelleinlagenversorgung ist nur individuell im Bedarfsfall angezeigt.
Die österreichische Gesellschaft für Fusschirurgie empfiehlt eine Fixation der Osteotomie wenn Unsicherheit über die Stabilität des distalen Metatarsale 1 Fragmentes besteht. Ist primär das Belassen der Fixation vorgesehen, so sind Schrauben aus Titan oder auch resorbierbare Implantate zu bevorzugen. Wesentlich erscheint bei verbleibenden Implantaten, dass keine Prominenz von Schraubenköpfen entsteht, sondern diese durch Design oder OP-Technik unter das Niveau gelegt werden.
Bei Vorliegen eines Hallux valgus interphalangeus kann eine dosierte Phalangenosteotomie (OP nach Akin) als isolierte oder mit Metatarsalosteotomie kombinierte Technik angeschlossen werden. Bei Lateralzug der Extensorensehne auf Grund der Phalangenfehlstellung wird der Eingriff bevorzugt empfohlen. Eine Überkorrektur ist dabei unbedingt zuunterlassen um ein mediales Nagelfalzproblem zu vermeiden.
Aus den derzeitigen Erfahrungen mit der Totalendoprothese des MTP –1 Gelenkes und den Publikationen zu diesem Thema scheint eine Hemiprothese mit Oberflächenersatz der Basis beim Hallux rigidus in Einzelfällen, bei guter Rückzugsmöglichkeit in eine Arthrodese, vertretbar.
Wenn keine MTP Gelenksluxation vorliegt sollten Osteotomien der MT 2-4 extraartikulär erfolgen. Die zu erwartende Einsteifung bei Reposition von luxierten MTP-Gelenken durch die erforderliche Kirschnerdrahtfixation muss durch das stabile Resultat in Kauf genommen werden. Osteotomien ohne Gelenkspathologie, die orthopädie-technisch versorgbar sind, sollten möglichst vermieden werden.